Hausaufgabenkonzept
„Für das Kind lernen – das können wir nicht!
Ihm die Arbeit abnehmen – das dürfen wir nicht!
Ihm helfen – das müssen wir!
Aber diese Hilfe sollte immer das Ziel haben,
sich selbst überflüssig zu machen.
Die Hilfe soll ein Kind zur Eigenverantwortung und Selbstständigkeit führen.
Hilf’ mir, es selbst zu tun!“
Maria Montessori
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und den Lernprozess der Schüler. Sie fördern die Selbstständigkeit und Selbstorganisation von Lernprozessen.
Gesetzliche Grundlagen sind VV Schulbetrieb, VV Leistungsbewertung
1. Funktion von Hausaufgaben (HA)
2. Grundsätzliches
3. Umfang der Hausaufgaben
4. Aufgaben der Schüler
5. Aufgaben der Lehrer
6. Aufgaben der Eltern
1. Funktion von Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen
- der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken,
- der Vorbereitung, sowie Unterstützung bestimmter Unterrichtsschritte,
- der Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählter Themen,
- der Erziehung zu verlässlicher und sorgfältiger Ausführung von Aufträgen und zur Einteilung der Arbeitszeit
2. Grundsätzliches zu Hausaufgaben an der Burgschule
- Die Erledigung der Hausaufgaben ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Pflicht.
- HA werden von den Schülern selbstständig und sorgfältig angefertigt.
- HA werden im Unterricht vorbereitet.
- HA sollen für unsere Schüler verständlich sein.
- HA werden entsprechend kontrolliert und gewürdigt.
- HA sind nicht immer allgemeingültig, sondern werden differenziert nach Menge und Schwierigkeitsgrad für Schüler mit besonderen Fähigkeiten bzw. besonderen Schwierigkeiten aufgegeben.
- HA werden in der Regel nicht zensiert, sie fließen in die Bewertung des Leistungs- und Sozialverhaltens ein (VV Leistungsbewertung vom 18.10.2008, Pkt. 9) Ausnahmen sind z. B. bewertete Kurzvorträge, Gedichtvorträge, Wandzeitungsgestaltung, Liedvorträge, Präsentationen, …
Die Information über das HA-Konzept erfolgt auf den Elternversammlungen der einzelnen Klassen.
3. Umfang von Hausaufgaben
Der Umfang der HA soll so bemessen sein, dass der Freitag, Sonnabend und Sonntag arbeitsfrei bleiben.
Der einheitliche Aufwand für die Erledigung der HA bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt folgende Richtwerte nicht überschreiten:
In Jahrgangsstufen 1 und 2: 30 Minuten
In Jahrgangsstufen 3 und 4: 45 Minuten
In Jahrgangsstufen 5 und 6: 60 Minuten
4. Aufgaben der Schüler
- Ich führe mein Hausaufgabenheft mit aktuellem Datum und Stundenplan.
- Ich trage täglich meine Hausaufgaben für alle Fächer in mein Hausaufgabenheft ein.
- Im Hausaufgabenzimmer, in der ILZ-Zeit oder zu Hause erledige ich immer zuerst die Hausaufgaben für den kommenden Schultag.
- Ich achte darauf, dass ich alle Aufgaben vollständig löse.
- Sollte ich einmal krank sein oder aus anderen Gründen nicht in die Schule kommen, erkundige ich mich bei meinen Mitschülern nach den Hausaufgaben.
- Sollte ich meine Hausaufgaben einmal vergessen haben, melde ich es vor Stundenbeginn dem Lehrer, hole die Aufgaben zum nächsten Tag nach und zeige sie unaufgefordert dem Lehrer vor.
- Meinen mündlichen Hausaufgaben schenke ich auch große Aufmerksamkeit.
- In der ILZ- Zeit kann ich mit einem Partner gut üben.
5. Aufgaben der Lehrer
- Wir erläutern unseren Schülerinnen und Schülern das Hausaufgabenkonzept.
- Wir informieren die Eltern auf der ersten Elternversammlung im Schuljahr über die Festlegungen zu den Hausaufgaben an unserer Burgschule.
- In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erhalten Schülerinnen und Schüler täglich schriftliche oder mündliche Hausaufgaben.
- Wir formulieren die Hausaufgaben so, dass sie für die Schülerinnen und Schüler verständlich sind.
- Wir achten darauf, dass den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zum Notieren der Hausaufgaben bleibt.
- Wir achten auf die zeitlichen Vorgaben für Hausaufgaben.
- Für das gewissenhafte und verlässliche Anfertigen der Hausaufgaben vergeben wir einen Hausaufgabenjoker.
- Die Hausaufgaben werden auf jeden Fall durch Selbstkontrolle, Partnerkontrolle oder durch den Lehrer kontrolliert.
6. Aufgaben der Eltern
- Wir zeigen Interessen an der Arbeit unseres Kindes und nehmen uns Zeit, unser Kind bei den Hausaufgaben, vor allem bei den mündlichen, zu unterstützen.
- Wir lassen Hausaufgaben möglichst selbstständig, ohne viel Unterstützung, anfertigen. Anfangs kann es hilfreich sein, mit unserem Kind gemeinsam zu besprechen, was alles zu tun ist. Wenn unser Kind Probleme hat, die Reihenfolge der Hausaufgabe zu organisieren, können wir helfen.
- Wir lassen unser Kind entscheiden,welche Aufgabe zuerst erledigt wird.
- Wir weisen auf Fehler hin, das Kind soll sie möglichst selbst korrigieren. Braucht unser Kind Hilfe, lösen nicht wir die Aufgabe, sondern erleichtern ihm selbstständige Erarbeitung durch gezielte Fragen.
- Wir loben vorrangig die selbstständige Leistung unseres Kindes und nicht nur die Richtigkeit einzelner Aufgaben. Wenn unser Kind sich bemüht hat, die Aufgaben zu bearbeiten, kann Kritik an einzelnen Fehlern schnell niederschmetternd sein.
- Wenn wir den Eindruck haben, dass unser Kind unterfordert ist und zusätzlichem Lehrstoff aufgeschlossen gegenübersteht, sprechen wir mögliche Maßnahmen mit den Fachlehrern ab.
- Wir kontrollieren regelmäßig das Hausaufgabenheft unseres Kindes.
- Im Krankheitsfall unseres Kindes organisieren wir Hilfen und Hausaufgaben.
- Als Eltern können wir unser Kind unterstützen, die Hausaufgaben erfolgreich zu bearbeiten. Wenn unser Kind das Gefühl bekommt, selbstständig mit den Hausaufgaben zurecht zu kommen, regelmäßig gelobt und motiviert wird, erlebt unser Kind die Hausaufgaben weniger als Pflicht , sondern als Erfolg der eigenen Leistung und Fähigkeiten.
- Sollte unser Kind an einem Tag weit über den Zeitrahmen hinaus Hausaufgaben erledigt haben, brechen wir mit unserem Kind die Lösung weiterer Aufgaben ab. Wir informieren den entsprechenden Fachlehrer schriftlich über unsere Entscheidung.
Beschluss der Lehrerkonferenz vom
Beschluss der Schulkonferenz vom